Der Resturlaub von lange krankgeschriebenen Arbeitsnehmern verfällt nur wenn Arbeitgeber darauf hingewiesen hat
Der Europäische Gerichtshof hat auf Vorlage des Bundesarbeitsgerichts mit Urteil vom 22. September 2022 (Az. C-518-20 und C-727/20) die Rechte von Arbeitnehmern bei der Verjährung von Urlaubsansprüchen gestärkt. Gesetzliche Urlaubsansprüche waren nach der Bundesarbeitsgerichts-Rechtsprechung bei fortdauernder Arbeitsunfähigkeit nach 15 Monaten verfallen. Nach der neuen EuGH-Entscheidung ist dies nicht ohne Weiteres zulässig. Grundsätzlich darf der Urlaub …