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Erstattung der Flugkosten nach Annullierung des Hinflugs bei zusammengebuchtem Hin- und Rückflug

Der BGH hat mit Urteil vom 18.04.2023 (Az. X ZR 91/22) entschieden, dass Fluggäste im Fall der Annullierung einer Teilstrecke des Hinflugs eine Erstattung der Ticketkosten des Hin- und Rückflugs verlangen können, wenn diese Gegenstand einer einheitlichen Buchung sind, über die ein einziger Flugschein ausgestellt wurde. Hierbei sei unerheblich, dass der Rückflug allein in den Anwendungsbereich der Fluggastrechte-VO fällt. Der BGH bejahte einen Erstattungsanspruch aus Art. 5 Abs. 1 lit. a, Art. 8 Abs. 1 lit. a Fluggastrecht-VO. Bei der Begründung stützt sich der BGH auf den Begriff des Flugscheins, der sich im Fall einer einheitlichen Buchung auf verschiedene Reiseabschnitte und damit auch den Rückflug beziehe. Der BGH betonte, dass die Rede von „Reiseabschnitten“ sei und gerade nicht von „Teilflügen“. Mit dieser Entscheidung werden erneut die Rechte von Flugreisenden gestärkt.