Unfall auf Privatparkplatz – Bestrafung wegen Unfallflucht?
Das unerlaubte Entfernen vom Unfallort steht gemäß § 142 des Strafgesetzbuches (StGB) unter Strafe. Es droht Fahrverbot, Geldstrafe, Punkte in Flensburg möglicherweise sogar Entziehung der Fahrerlaubnis. Nach dem Gesetzestext kann sich nur strafbar machen, wer ein Fahrzeug im Straßenverkehr geführt und sich unerlaubt vom Unfallort entfernt hat. Deshalb stellt sich immer wieder die Frage, ob der Unfall …
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