Stadt haftet für herabfallende Äste
Die Stadt Frankfurt muss einer Autofahrerin, deren PKW von einem herabfallenden Ast eines kranken Baumes zerstört wurde, Schadensersatz zahlen. Dies hat das Oberlandesgericht (OLG) Frankfurt am Main entschieden und damit die Berufung der Stadt abgewiesen (Urt. v. 11.05.2023, Az. 1 U 310/20). Die Frau hatte ihr Auto im August 2019 unter einem Baum in einem …