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Keine Vertragsverlängerung für Profifußballer

Der Grundsatz: „Fußballprofis brauchen eine Mindestanzahl an Spieleinsätzen, damit ihr Vertrag verlängert wird“ bleibt auch während der Corona-Pandemie aufrechterhalten, so das Bundesarbeitsgericht.

In der Fußballsaison muss ein Profifußballer auf eine Mindestanzahl von Spieleinsätzen kommen, damit sein Vertrag verlängert wird. Durch die Corona-Pandemie fanden bekanntlich weniger Spiele statt. Das ist aber laut BAG kein Grund dafür, den Vertrag bei weniger erbrachten Spielen eines Fußballers zu verlängern (Urt. v. 24.05.2023 , Az. 7 AZR 169/22).

In den meisten Arbeitsverträgen mit Profifußballern stehen Vertragsklauseln, nach denen sich der für eine Spielzeit befristete Arbeitsvertrag um eine weitere Spielzeit verlängert, wenn der Vertragsspieler auf eine Mindestanzahl von Spieleinsätzen kommt. Ein Fußballer aus der Regionalliga Südwest fand, dass die Klausel anders ausgelegt werden müsste, weil weniger Spiele während der Corona-Pandemie stattfanden. Er habe nicht ausreichend Chancen gehabt, auf genügend Spieleinsätze zu kommen. Sein Vertrag müsse trotz weniger Spieleinsätze verlängert werden.

Die Klage blieb allerdings ohne Erfolg. Die Parteien haben die Vertragsverlängerung an eine absolute Mindesteinsatzzahl gebunden, so das BAG. Diese sei im Hinblick auf den unvorhersehbaren pandemiebedingten Saisonabbruch nicht im Wege der ergänzenden Vertragsauslegung nach §§ 133, 157 BGB zu korrigieren. Darüber hinaus habe er keinen Anspruch auf entsprechende Anpassung der Verlängerungsvereinbarung aufgrund einer Störung der Geschäftsgrundlage (§ 313 Abs. 1 BGB). Das BAG erklärte: „Es komme nicht darauf an, ob die einsatzgebundene Verlängerungsklausel wirksam ist“.