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Ein guter Rechtsanwalt ist nicht teurer als ein schlechter
Gebühren
Unsere Gebühren richten sich nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG). In diesem ist explizit geregelt, für welche Tätigkeiten welche Gebühren anfallen. Wir können nicht nach belieben Gebühren verlangen.
Gerichtskosten
Auch die Gerichtskosten richten sich regelmäßig nach der Höhe des Streitwertes. Diese sind vom Kläger vorzulegen und müssen in der Regel vom Unterliegenden getragen werden.
Rechtsschutzversicherung
Wir arbeiten mit allen Rechtsschutzversicherungen zusammen. Wenn Sie eine Rechtsschutzversicherung haben, übernehmen wir für Sie als Serviceleistung kostenfrei die Deckungsanfrage bei dieser.
Beratungs- und Prozesskostenhilfe
Beratungs- und Prozesskostenhilfe ist eine spezielle Form der Sozialhilfe zur Wahrnehmung von Rechten außerhalb eines gerichtlichen Verfahrens (Beratungshilfe) und auf dem Gebiet der gerichtlichen Durchsetzung oder Abwehr von Ansprüchen (Prozesskostenhilfe). Diese Leistungen können Sie erhalten, wenn keine Rechtsschutzversicherung eintrittspflichtig ist und Sie die wirtschaftlichen Voraussetzungen hierzu erfüllen. Gerne bearbeiten wir auch Ihr Beratung- und Prozesskostenhilfemandat. Ob Sie die Voraussetzungen für die Gewährung hierfür erfüllen, erfahren Sie an dem für Ihren Wohnsitz zuständigen Amtsgericht.