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Neues Gewährleistungsrecht bei Fahrzeugkauf

Die gesetzlichen Vorschriften betreffend die Gewährleistung werden zugunsten der Verbraucher in Kürze geändert.
War bislang ein Mangel innerhalb von 6 Monaten seit Erwerb des Fahrzeuges aufgetreten, so wurde vermutet, dass der Mangel bereits bei Kauf vorhanden war, § 477 BGB.
Zugunsten der Verbraucher wird die Beweislastumkehr auf 12 Monate erhöht.
Weiterhin soll der Verkäufer künftig 24 Monate haften für digitale Elemente und Software-Updatepflichten.

Bislang war für den Verkäufer der Hinweis ausreichend, dass das Fahrzeug nicht unfallfrei ist. Nunmehr muss der Verkäufer diesbezüglich über Art und Umfang des Unfalles aufklären.
Ferner soll der Verbraucher bereits nach einem ersten gescheiterten Nachbesserungsversuch zum Rücktritt vom Kaufvertrag berechtigt sein.

Mitgeteilt von Rechtsanwalt Klaus Leinenweber (Fachanwalt für Verkehrsrecht)