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BGH – Grundsatzurteile zum Schadenersatz bei Thermofenstern in Kfz – Motoren

Der Bundesgerichtshof hat am 26.06.2023 Aktenzeichen VI a ZR335/21, VI a ZR533/21 und VI a ZR1031/22 wichtige Grundsatzurteile zu Dieselfahrzeugen mit sog. Thermofenstern verkündet. So soll der Fahrzeughersteller nicht nur bei Vorsatz, sondern auch bei fahrlässiger Herstellung des Motors mit illegaler Abschalteinrichtung in Höhe von 5 – 15 % des Kaufpreises des Fahrzeuges haften.

Allerdings gilt zu beachten, dass der BHG mit den Urteilen nicht entschieden hat, ob die in den Fahrzeugen verbaute Abgastechnik überhaupt illegal ist. Diese Frage muss in den jeweiligen Prozessverfahren gegebenenfalls durch Sachverständigengutachten geklärt werden.

Wichtig ist, dass der Kunde beweisen muss, dass es sich bei dem Thermofenster um eine illegale Abschalteinrichtung handelt, während der Hersteller darlegen und beweisen muss, dass er ohne Verschulden und nicht fahrlässig gehandelt hatte.

Nach den Urteilen des BGH besteht hinreichende Erfolgsaussicht für Schadenersatzansprüche, weshalb jeweils betroffene Autokäufer den Rechtsanwalt um Rat fragen sollten!

mitgeteilt von
Klaus Leinenweber 
Fachanwalt für Verkehrsrecht