Anspruch eines adoptierten Kindes auf Auskunft über die Identität des leiblichen Vaters
Der BGH hat mit Beschluss vom 19.01.2022 (Aktenzeichen XII ZB 183/21) entschieden, dass eine leibliche Mutter auch nach einer Adoption ihrem Kind gegenüber grundsätzlich zur Auskunftserteilung über die Identität des leiblichen Vaters verpflichtet ist.Dieser Anspruch leitet sich aus § 1618a BGB her, wonach Eltern und Kinder einander Beistand und Rücksicht schuldig sind.Die Vorschrift ist dahingehend …