Regress der Versicherung nach Drogenfahrt ohne Ausfallerscheinungen
Das Kammergericht Berlin hat mit Urteil vom 12.05.2020, Aktenzeichen 6 U 120/19, entschieden, dass der Nachweis von Rauschmittel im Blut für eine Obliegenheitsverletzung zu Lasten des Kfz-Haftpflicht -und Kaskoversicherers allein nicht ausreicht. Es bedarf vielmehr weiterer Nachweise für den Zustand der Fahruntüchtigkeit. Im vorliegenden Falle hatte der Versicherungsnehmer der regressierenden Kfz-Versicherung einen Unfall verursacht. Er …
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