Arglistige Täuschung
LG Zweibrücken, Urteil vom 04.04.2022, Az. 2 O 33/21 Hintergrund:Die Parteien sind Verbraucher und schlossen am 31.05.2019 einen Kaufvertrag über einen gebrauchten Mazda CX-7 zu einem Kaufpreis von 7.000,00 EUR. Es war ein rechtswirksamer Gewährleistungsausschluss vereinbart. Der Kläger hatte vor Vertragsabschluss eine Probefahrt unternommen. Nach Rückkehr fiel auf, dass Flüssigkeit aus dem Motorraum tropfte. Der Verkäufer […]
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