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Impfstatus Johnson&Johnson

Das Verwaltungsgericht in Berlin hat in einem Eilverfahren entschieden, dass die Versagung des vollständigen Impfstatus für Personen, die nur einmal mit dem Impfstoff von Johnson & Johnson geimpft wurden, rechtswidrig ist (VG Berlin, 14 L 15/22).

Damit gelten Personen, die nur einmal mit dem Johnson-Impfstoff geimpft wurden, als vollständig geimpft.

Allerdings handelt es sich um eine Einzelentscheidung, die nur für den dortigen Antragsteller gilt. Somit muss jeder Betroffene, der für sich den vollständigen Impfschutz erhalten will, einen eigenen Antrag stellen.

Unsere Kanzlei bereitet gerade mehrere Anträge zur Einreichung beim Verwaltungsgericht Neustadt vor.