VGH Rheinland-Pfalz: Speicherung von Rohmessdaten nicht notwendig für Verwertbarkeit von Blitzermessung
Der Verfassungsgerichtshof (VerfGH) Rheinland-Pfalz hat mit Beschluss vom 22. Juli 2022 (Az.: VGH B 30/21) eine Verfassungsbeschwerde zurückgewiesen und entschieden, dass Rohmessdaten eines Geschwindigkeitsmessgerätes nicht gespeichert werden müssen. Eine entsprechende Verwertung der Messung sei trotzdem möglich. Der Beschwerdeführer war ein Betroffener in einem Bußgeldverfahren, der wegen eines Geschwindigkeitsverstoßes – Überschreitung der Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften […]