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Bundesverwaltungsgericht: Dieselfahrverbot unverhältnismäßig

Mit Urteil vom 27.02.2020, Az. 7 C 3.19 hat das Bundesverwaltungsgericht entschieden, dass ein Dieselfahrverbot nicht zwingend vorzusehen ist. Vielmehr muss der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit sowohl bei der Anordnung von Maßnahmen zur Erhaltung der Grenzwerte als auch bei deren Ausgestaltung beachtet werden. Nach Auffassung des Gerichts ist ein Dieselfahrverbot unverhältnismäßig, wenn die baldige Einhaltung des …

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