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Schadenersatz – Desinfektionskosten – Leinenweber
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Schadenersatz – Desinfektionskosten

Nach dem unverschuldeten Verkehrsunfall wurde das Fahrzeug in der Werkstatt instandgesetzt. Die Werkstätten desinfizieren das Fahrzeug und setzen die Kosten in Rechnung.

Viele Haftpflichtversicherer verweigern die Zahlung. Es kommt deshalb zu einer Vielzahl von gerichtlichen Entscheidungen.

Mehrheitlich geht die Rechtsprechung davon aus, dass eine Pflicht zur Übernahme der Desinfektionskosten wegen des Prognose bzw. Werkstattrisikos besteht; auch seien die Maßnahmen aus Gründen des Gesundheits- bzw. Arbeitsschutzes in der Pandemie notwendig.

ln diesem Jahr ist nun eine abschließende Klärung vom Bundesgerichtshof zu erwarten. Das Verfahren wird dort unter Az. Vl ZR 324121 geführt. Sobald die Entscheidung bekannt ist, werde ich berichten.

Derzeit rate ich den Geschädigten an, die Kosten ersetzt zu verlangen, notfalls auch gerichtlich.

Mitgeteilt von Klaus Leinenweber
Fachanwalt für Verkehrsrecht