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Versicherungsfall Fahrzeugschäden durch Marderbiss

Häufig kommt es zu Fahrzeugschäden durch Marderbiss.

Dieses Risiko sollte über die Kraftfahrzeug-Teilkasko-Versicherung abgedeckt sein. Ich empfehle, insoweit den Versicherungsvertrag zu überprüfen und gegebenenfalls zu ergänzen.

Die Erfahrung zeigt, dass die Schäden sehr hoch sein können.

Die Versicherer unternehmen dann der Versuch, sich der Zahlpflicht zu entziehen, indem sie auf Allgemeine Bedingungen für die Kraftfahrtversicherung AKW A.2.2.1.7 – Tierbissschäden – verweisen, wonach Schäden im Fahrzeuginnenraum vom Versicherungsschutz ausgeschlossen sind.

Diesen Einwand sollte man nicht hinnehmen, sondern sofort widersprechen. Nach der Entscheidung des Oberlandesgerichts (OLG) Frankfurt vom 05.09.2018, Aktenzeichen 7 U 25/16 muss diese Klausel in den Versicherungsbedingungen aus Sicht des durchschnittlichen Versicherungsnehmers so ausgelegt werden, dass der Zwischenraum hinter der Verkleidung eines Fahrzeuges mit Lüftungselementen, Klimaanlage, Klimaelektronik, etc. mit entsprechenden Verkabelungen gerade nicht unter den Begriff „Innenraum“ zu fassen ist.

Die von den Versicherern Bezug genommene Klausel ist als Risikoausschluss grundsätzlich eng auszulegen. Unter den Begriff des Fahrzeuginnenraums fällt demnach nur die Fahrgastzelle im engeren Sinne sowie der Kofferraum.

 

Mitgeteilt von

Klaus Leinenweber
Fachanwalt für Verkehrsrecht