Sturmschäden: Kfz-Versicherung zahlt ab Windstärke 8
Die Sturmtiefs im März waren Ursache für zahlreiche Fahrzeugschäden. So haben umgeknickte Bäume oder herabgefallene Äste die Autos stark beschädigt. Die geschädigten Fahrzeugeigentümer können diese Schäden der Teilkaskoversicherung melden. Eintrittspflichtig ist der Teilkaskoversicherer ab Windstärke 8, also bei mehr als 62 Stundenkilometern, was bei Sturmtief „Klaus“ erreicht war. Über die Wetterdienste kann man sehr detailliert die […]
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