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Sturmschäden: Kfz-Versicherung zahlt ab Windstärke 8

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Die Sturmtiefs im März waren Ursache für zahlreiche Fahrzeugschäden. So haben umgeknickte Bäume oder herabgefallene Äste die Autos stark beschädigt. Die geschädigten Fahrzeugeigentümer können diese Schäden der Teilkaskoversicherung melden.

Eintrittspflichtig ist der Teilkaskoversicherer ab Windstärke 8, also bei mehr als 62 Stundenkilometern, was bei Sturmtief „Klaus“ erreicht war. Über die Wetterdienste kann man sehr detailliert die Sturmstärke am Schadensort ermitteln. Wer eine Vollkaskoversicherung für sein Auto abgeschlossen hat, bekommt den Schaden unabhängig von der Windstärke erstattet. Der Schaden sollte unverzüglich nach Feststellung bei dem Versicherer gemeldet werden. Die Schäden sollten fotografiert werden. Der Vollkaskoversicherer besorgt sich entweder ein Gutachten oder einen Kostenvoranschlag der Werkstatt. Die Autofahrer, die nur eine Haftpflichtversicherung abgeschlossen haben, müssen Sturmschäden aus eigener Tasche bezahlen.

Mitgeteilt von Rechtsanwalt Klaus Leinenweber
Fachanwalt für Verkehrsrecht