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Änderung der Düsseldorfer Tabelle

Zum 01.01.2023 wird sich die die sogenannte „Düsseldorfer Tabelle“ ändern.

Das Oberlandesgericht Düsseldorf erstellt im regelmäßigen Rhythmus die sogenannte Düsseldorfer Tabelle, die bundesweit als Berechnungsgrundlage für die Ermittlung des Kindesunterhaltes dient. Summarisch ist festzustellen, dass sich die Tabellensätze deutlich erhöht haben, im Durchschnitt um ca. 50,00 €.Dies korrespondiert auf der anderen Seite mit der Erhöhung des Kindergeldes, welches sich zum 01.01.2023 von bislang 219,00 € auf dann 250,00 € erhöhen wird.

Beispiel:
Der sogenannte gesetzliche Mindestunterhalt für ein fünfjähriges Kind betrug bislang 396,00 € – 109,50 € hälftiges Kindergeld = 286,50 €. Ab 01.01.2023 beträgt der Tabellensatz 437,00 € abzüglich 125,00 € hälftiges Kindergeld = 312,00 € – also eine Erhöhung für den Unterhaltspflichtigen in Höhe von 25,50 €.

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Alexandra Salzmann
Fachanwältin für Familienrecht