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Finger weg vom Sparbuch!

Das Vermögen der Kinder ist für Eltern tabu. Viele Kinder haben Sparbücher, auf welche die Eltern oder Verwandte zu Anlässen wie Weihnachten, Geburtstag etc. Geld einzahlen. Grundsätzlich gilt, dass Eltern im Rahmen ihres Sorgerechts die Verpflichtung haben, das Vermögen des Kindes zu erhalten und zu vermehren. Verstoßen sie dagegen, steht dem Kind Schadensersatz zu.

 

Das Kindesvermögen darf unter keinen Umständen für Dinge des täglichen Bedarfs, Unterhalt oder zur Erhöhung des Lebensstandards des Kindes verwendet werden und schon gar nicht für die eigenen Bedürfnisse der Eltern.


In einem Beschluss des Oberlandesgerichtes Celle ging es auch um die Frage, ob das damals minderjährige Kind mit seinem eigenen Geld seinen Führerschein bezahlen darf. Dies lehnten die Richter ab. Das Kind war zwar mit der Verwendung des Geldes für den Führerschein einverstanden – diese Zustimmung ist jedoch nicht wirksam, da Minderjährige grundsätzlich keine Zustimmung zur Verwendung ihres Geldes erteilen können. Die Eltern mussten dem Kind daher die Kosten für den Führerschein samt Zinsen erstatten.


Alexandra Salzmann

Fachanwältin für Familienrecht