Wer Siri oder Alexa heißt, darf seinen Vornamen ändern
Ein Mädchen, dessen Vorname mit dem Namen eines bekannten Sprachassistenten identisch ist, hat einen Anspruch auf Änderung des Vornamens. Die seelische Belastung des Mädchens ist ein wichtiger Grund für die Namensänderung im Sinne des § 3 Abs. 1 Namensänderungsgesetz. Die Bekanntheit des Sprachassistenten und die Tatsache, dass es sich bei dem Namen des Sprachassistenten nicht …
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