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Neue Bußgeldkatalogverordnung

Der Bundesrat hat einer neuen Bußgeldkatalogverordnung zugestimmt, die voraussichtlich schon in Kürze in Kraft treten wird. Hiernach werden künftig Geschwindigkeitsübertretungen teurer. Bei PKW und Motorrädern werden die bisherigen Verwarnungsgelder für Überschreitungen bis 20 km/h verdoppelt. Auch die Übertretungen bei 16-20 km/h steigen, es erfolgt jedoch kein Eintrag von Punkten in Flensburg. Die Sanktionen bei Halt- und Parkverstößen werden streng sanktioniert, wenn Radfahrer gefährdet werden. Ein Parkverstoß, der Radfahrer zu Ausweichmanövern veranlasst, wird neben Bußgeld bis zu 100 € auch mit einem Punkt in Flensburg geahndet. Insbesondere ist das Halten auf Schutzstreifen für Radfahrer und das Parken in zweiter Reihe streng untersagt.

Auch Falschparken auf Parkplätzen für gekennzeichnete Elektrofahrzeuge und für Carsharing-Fahrzeuge führen zu Verwarnungsgeld von 55,00 €, wobei ein Punkt in Flensburg nur dann erfolgt, wenn der Fahrzeugführer zum Tatzeitpunkt feststeht oder ermittelt werden kann. Streng geahndet wird auch das Nichtbilden einer Rettungsgasse, hier ist Fahrverbot vorgesehen. Auch das unerlaubte Befahren einer Rettungsgasse kostet 320,00 € und führt zum Eintrag von 2 Punkten in Flensburg. Das unachtsame Türöffnen wird härter bestraft, es sollen Unfälle zu Lasten von Radfahrern vermieden werden.  

Neu ist auch die Erhöhung der Geldbuße durch die Verursachung von unnötigem Lärm oder vermeidbaren Abgasbelästigungen, sowie unnützes Hin- und Herfahren innerhalb geschlossener Ortschaften auf 100,00 €. Die ursprünglich vom Gesetzgeber angedrohten strengeren Sanktionen durch Fahrverbote wurden nicht umgesetzt. Die Geldbußen sind im Vergleich zum EU-Ausland noch moderat.

Mitgeteilt von Rechtsanwalt Klaus Leinenweber (Fachanwalt für Verkehrsrecht)