Änderung der Düsseldorfer Tabelle
Zum 01.01.2023 wird sich die die sogenannte „Düsseldorfer Tabelle“ ändern. Das Oberlandesgericht Düsseldorf erstellt im regelmäßigen Rhythmus die sogenannte Düsseldorfer Tabelle, die bundesweit als Berechnungsgrundlage für die Ermittlung des Kindesunterhaltes dient. Summarisch ist festzustellen, dass sich die Tabellensätze deutlich erhöht haben, im Durchschnitt um ca. 50,00 €.Dies korrespondiert auf der anderen Seite mit der Erhöhung des […]
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