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Sekundenschlaf-Entziehung der Fahrerlaubnis

Sehr häufig kommt es zu Unfällen durch sog. Sekundenschlaf, weshalb dieses Thema sehr häufig die Gerichte beschäftigt.

Es gilt zu klären, ab wann extreme Müdigkeit oder die Äußerung des Unfallverursachers nach einem Unfall, wonach Sekundenschlaf die Ursache gewesen sein kann, eine Strafbarkeit wegen Verkehrsgefährdung eröffnet. Es sei den Unfallverursachern dringend angeraten, von dem Schweigerecht nach einem Verkehrsunfall Gebrauch zu machen, getreu dem Thema „Schweigen ist Gold, Reden ist Silber…“.

Aktuell hat sich das Landgericht Potsdam, Az. 25 Qs 42/21, mit dem Thema beschäftigt. Es ging um Sekundenschlaf als Symptom einer Unterzuckerung aufgrund eines Fastens. Der Beschuldigte war während der Fahrt am Steuer eingenickt, als er beim Aufwachen ein parkendes Auto bemerkte und in einer Ausweichbewegung zwei parkende Fahrzeuge beschädigte. Das Amtsgericht hat den Beschuldigten wegen Gefährdung des Straßenverkehrs vorläufig die Fahrerlaubnis entzogen, weil der Unfallverursacher nach dem Unfall geäußert habe, er sei „weggenickt“, er habe einen „Blackout“ erlitten. Das Gericht hat die Entscheidung begründet mit der Tatsache, dass bei einem solchen Ausfall eine Vorankündigung (Müdigkeit) vorangehen muss. Es wäre dann Pflicht des Autofahrers gewesen, sofort die Fahrt zu unterbrechen. Der Autofahrer hat Beschwerde eingelegt mit der Begründung, es sei plötzlich zu einer Unterzuckerung gekommen, er habe aufgrund des Fastenmonats Ramadan weder getrunken noch gegessen. Das Landgericht hat auf die Beschwerde den Beschluss des Amtsgerichts aufgehoben. Eine Unterzuckerung könne Kopfschmerzen, Müdigkeit, Bewusstlosigkeit oder Ohnmacht auslösen, diese Symptome könnten auch plötzlich auftreten. Dass die Unterzuckerung nicht auf das Fasten zurückzuführen sei, war nicht feststellbar. Es war deshalb von einer Ausnahmesituation auszugehen. Es bestand auch keine Wiederholungsgefahr.

Fazit: Es muss stets die Ursache für Sekundenschlaf näher betrachtet und gewürdigt werden! Dem Verkehrsteilnehmer muss immer klar sein, dass er bei Sekundenschlaf den Führerschein riskiert.

mitgeteilt von
Klaus Leinenweber
Fachanwalt für Verkehrsrecht