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Promillegrenze für E-Scooter-Fahrer

Betrunken mit dem E-Scooter unterwegs kann sehr teuer werden. Gerade beim Fahren unter Alkoholeinfluss greifen nicht die gleichen Regeln wie für Fahrräder. Es gilt für E-Scooter die gleiche Promillegrenze wie für andere Kraftfahrzeuge.

Die Nutzer von E-Scootern müssen sich in Deutschland an die 0,5-Promille-Grenze halten. Auch für Fahranfänger, die sich noch in der Probezeit befinden und für Fahrer unter 21 Jahren gilt ein striktes Alkoholverbot.

Bei Fahrten unter Alkoholeinfluss mit 0,5 Promille oder mehr wird Geldbuße gefordert und Fahrverbot bis zu drei Monaten angeordnet. Bei Fahrten mit 1,1 Promille oder mehr droht Geldstrafe oder Freiheitsstrafe mit Fahrverbot oder Entziehung der Fahrerlaubnis.

Allerdings kann noch nicht von einer einheitlichen Rechtsprechung ausgegangen werden. Viele Richter sehen die Verkehrsverstöße mit E-Scootern nicht so streng, wie die Verkehrsverstöße mit anderen Kraftfahrzeugen, weil die Gefährdungslage oft nicht vergleichbar ist. Häufig kann ein mildes Urteil mit Staatsanwalt und Gericht verhandelt werden, weshalb stets ein Fachanwalt für Verkehrsrecht befragt werden sollte.

Mitgeteilt von Rechtsanwalt Klaus Leinenweber, Fachanwalt für Verkehrsrecht