Knöllchen von 15,00 € durch einen „Stadtpolizist“ – Mitarbeiter
Es ist auf die Entscheidung des OLG Frankfurt vom 03.01.2020, AZ: Ss-OWi 963/18 hinzuweisen. Das Gericht hat klargestellt, dass Kommunen nicht befugt sind, private Firmen mit der Parkraumüberwachung im öffentlichen Bereich zu beauftragen. Es handelt sich bei der Überwachung des ruhenden Verkehrs um sog. hoheitliche Aufgaben. Es dürfen keine private Dienstleister eingesetzt werden. Die Bestellung …
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