Abweichende Kilometerzahl bei Gebrauchtwagenkauf
Der Käufer, ein Verbraucher, hatte vom Kfz-Händler einen gebrauchten VW T5 erworben. Im Kaufvertrag war zur Laufleistung des Fahrzeuges angegeben: „Gesamtfahrleistung nach Angabe des Vorbesitzers … km“ und „Stand des km-Zählers“ und zwar jeweils 123.686 km eingetragen. Nach Vollzug des Kaufvertrages tauchten Mängel auf. Der Käufer ließ sein Fahrzeug bei einem Kfz-Sachverständigen untersuchen. Dabei wurde …
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