Musterfeststellungsklage gegen die Daimler AG
Diesel-Motortyp OM 651/GLC- und GLK-Fahrzeugmodelle
Seit 2018 hat das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) deutschlandweit für ca. 50.000 Fahrzeuge der GLC- und GLK-Fahrzeugmodelle der Daimler AG Rückrufe angeordnet wegen unzulässiger Abschalteinrichtungen.
Die Daimler AG hat gegen die Anordnungen des Kraftfahrt-Bundesamts Rechtsmittel eingelegt, über die noch nicht anschließend entschieden ist.
Es sind bereits zahlreiche Prozesse anhängig. Die Fahrzeugkäufer werfen vorsätzliche, sittenwidrige Schädigung – vergleichbar wie bei dem Volkswagenabgasskandal – vor. Das Oberlandesgericht Naumburg hat mit Urteil vom 18.09.2020 die Daimler AG aufgrund vorsätzlicher und sittenwidriger Schädigung nach § 826 BGB zur Zahlung von Schadenersatz verpflichtet. Der Kläger hatte einen Mercedes-Benz GLK 220 Cdi 4MATIC mit dem Motor OM 651 und der Abgasnorm Euro 5 erworben.
Nunmehr hat die Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) am 07.07.2021 eine Musterfeststellungsklage gegen Daimler AG beim Oberlandesgericht Stuttgart eingereicht. Der Vorwurf lautet auf Manipulation der Abgaswerte durch unzulässige Abschalteinrichtungen.
Selbstverständlich können betroffene Käufer auch nach wie vor Einzelklagen erheben.
Eine Anmeldung zu Eintragung in das Klageregister der Musterfeststellungsklage ist bisher nicht möglich. Das Oberlandesgericht Stuttgart prüft zunächst die Zulässigkeitsvoraussetzungen für die Klage. Es ist davon auszugehen, dass das Bundesamt für Justiz das Klageregister für betroffene Verbraucher öffnen wird.
Mitgeteilt von
Rechtsanwalt Klaus Leinenweber
Fachanwalt für Verkehrsrecht
Pirmasens, 20.07.2021 L/We