Härtefallscheidung
Grundsätzlich müssen Ehegatten ein Jahr getrennt leben (Trennung von Tisch und Bett), bevor das gerichtliche Scheidungsverfahren eingereicht werden kann. Unter gewissen Umständen kann eine Ehe aber auch früher geschieden werden ohne das Trennungsjahr abzuwarten. Hierbei handelt es sich um eine sogenannte Härtefallscheidung. Voraussetzung ist gemäß § 1565 Abs. 2 BGB, dass die Fortsetzung der Ehe …