Notvertretungsrecht für Ehegatten
Zum 01.01.2023 tritt das Gesetz zur Reform des Vormundschaft- und Betreuungsrechts in Kraft. Zugleich wird ein beschränktes Notvertretungsrecht für Ehegatten in gesundheitlichen Angelegenheiten eingeführt. Das in § 1358 BGB geregelte Vertretungsrecht greift, wenn ein Ehegatte aufgrund von Bewusstlosigkeit oder Krankheit seine Angelegenheiten der Gesundheitssorge nicht mehr besorgen kann. Es bezieht sich insbesondere auf die Einwilligung …