Medizinisch-psychologische Untersuchung (MPU) ab 1,6 Promille bei Radfahrern
Mit Urteil vom 05.02.2021 (Aktenzeichen 11 ZB 20.2611) hat der Verwaltungsgerichtshof (VGH) München entschieden, dass auch bei einem Führerscheininhaber auch bei einer nur sehr kurzen Fahrtstrecke mit dem Fahrrad ab 1,6 Promille durch medizinisch-psychologisches Gutachten seine Fahreignung nachweisen muss. Nach Auffassung des Gerichts kommt es nur auf die Promille und nicht auf die Länge der …
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