Novelle Führerscheinrecht
Am 20.12.2019 hat der Gesetzgeber entschieden, dass die Inhaber des Pkw-Führerscheins Klasse B die vereinfachte Möglichkeit haben, diesen auf Krafträder mit einem Hubraum von nicht mehr als 125 ccm, einer Nennleistung von nicht mehr als 11 kW, bei denen das Leistung-/ Leergewicht-Verhältnis 0,1 kW/kg nicht übersteigt, sowie dreirädrige Kraftfahrzeuge bis 50 kW umschreiben zu lassen. …