Nimmt ein Fahrerlaubnisinhaber im Rahmen einer Dauerbehandlung Arzneimittel mit dem Wirkstoff Amphetamin ein, schließt dies bereits bei der einmaligen Einnahme die Fahreignung aus, wenn drogentypische Ausfallerscheinungen festgestellt werden. Das Verwaltungsgericht Koblenz entschied im Eilverfahren (VG Koblenz, Beschluss v. 19.05.2022 – 4 L 455/22.KO), dass der Antragssteller wegen Konsums harter Drogen fahrungeeignet sei. Die für die Fahreignung bei der Einnahme von Medizinal-Cannabis geltenden Anforderungen seien bei einer Dauerbehandlung mit amphetaminhaltigen Arzneimitteln angesichts der damit einhergehenden Gefahr des Kontrollverlusts und plötzlichen Leistungsabfalls noch enger zu fassen.
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Klaus Leinenweber
Fachanwalt für Verkehrsrecht