Neue Fahrverbote bei Geschwindigkeitsübertretungen seit 28.04.2020

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Nachdem der Bundesrat erst vor kurzem, nämlich am 14.02.2020 die aktuelle Verschärfung der Straßenverkehrsordnung (StVO) mit großer Mehrheit verabschiedet hat, ist die Situation im Bundesverkehrsministerium neu überdacht worden. So hat der Bundesverkehrsminister drei Wochen nach Inkrafttreten der StVO-Novelle die neuen Fahrverbote bei Tempoverstößen als „unverhältnismäßig“ eingestuft und will mit den Bundesländern Korrekturen besprechen. Ob dies eine Rückkehr zu den bisherigen Grenzen (31 km/h innerorts bzw. 41 km/h außerorts) oder neuen Grenzen (z. B. 26 km/h innerorts bzw. 31 km/h außerorts) führen soll, ist noch nicht sicher.

Derzeit sei allen betroffenen Verkehrsteilnehmern dringend angeraten, fristwahrend gegen Bußgeldbescheide Einspruch einzulegen. Sollte es tatsächlich zu der Reform kommen, könnte bei noch offenen Bußgeldverfahren eine Abänderung zugunsten der betroffenen durch Anwendung des milderen Gesetzes zum Zeitpunkt der Entscheidung kommen.

Mitgeteilt von Rechtsanwalt Klaus Leinenweber

Fachanwalt für Verkehrsrecht