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Kater Fips berichtet von einem interessanten Fall – Leinenweber
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Kater Fips berichtet von einem interessanten Fall

Kanzleihund Emil möchte heute einmal seinen Kumpel, Kater Fips zu Wort kommen lassen. Dieser fühlt sich in dieser Kolumne unterrepräsentiert. Aus seiner Sicht müssen auch einmal die Rechte einer Katze beleuchtet werden:

Kater Fips berichtet von einem interessanten Fall, den das Amtsgericht Ahrensburg im Sommer 2022 entschieden hat:

 

Die Parteien waren Nachbarn in einer ländlich geprägten Wohnsiedlung.

Die Klägerin beschwerte sich darüber, dass die Katze des Beklagten ständig ihr Grundstück aufsuchen würde und auch durch die geöffnete Terrassentür das Haus betreten würde. Hierbei hat sie einen Vogelkasten zerstört und sich auf die frischgewaschene Wäsche gesetzt und auch Speisen in der Küche angenagt.

 

Das Amtsgericht wies die Klage als unbegründet ab, da die Klägerin im Rahmen des bestehenden nachbarrechtlichen Gemeinschaftsverhältnisses verpflichtet sei, derartige Beeinträchtigungen zu dulden.

In einem Wohngebiet gehören übliche Beeinträchtigungen durch freilaufende Katzen, wie etwa das Setzen und Klettern auf Gartenmöbel oder in Blumenbeete oder auch ein kurzes Eindringen ins Haus dazu und müssen hingenommen werden.

Kater Fips begrüßt diese Entscheidung ausdrücklich.

 

Mitgeteilt von

Rechtsanwältin

Salzmann