Die geschiedenen Eltern (gemeinsam sorgeberechtigt) stritten über die Frage, ob das gemeinsame 16-jährige Kind gegen Corona geimpft werden soll.
Die Kindesmutter, bei der das Kind lebte, war gegen die Impfung. Der Kindesvater, der das Umgangsrecht ausübt, war für die Impfung.
Auch das 16-jährige Kind sprach sich für die Impfung aus. Das Oberlandesgericht Frankfurt hat entschieden, dass demjenigen Elternteil die Entscheidungsbefugnis zu übertragen ist, der die Impfung befürwortet.
Grund hierfür ist, dass die STIKO diese Impfung empfohlen hat und diese Impfung den medizinischen Standard wiedergibt.
Somit ist im Regelfall die Entscheidung über eine Impfung dem Elternteil zu übertragen, der den Empfehlungen der STIKO folgen möchte.
(OLG Frankfurt/M. Beschluss vom 17. August 2021, Az.: 6 UF 120/21)
Mitgeteilt von Rechtsanwältin Alexandra Salzmann (Fachanwältin für Familienrecht)