Der August bringt einige Veränderungen im Arbeitsrecht mit sich.
Nach der neuen EU-Richtlinie sollen die Rechte von Arbeitnehmern stärken und festlegen, welchen Informations- und Dokumentationspflichten Arbeitgeber nachkommen müssen.
Im Einzelnen:
-ausführliche Angaben zum Beschäftigungsverhältnis
– Dauer der Probezeit und Beginn des Beschäftigungsverhältnisses
– Möglichkeiten der Mehrfachbeschäftigung
– Planbarkeit der Arbeit bei unvorhersehbaren Arbeitszeitplänen
– Überstundenregelungen
– Arbeitszeit, vereinbarte Pausen und Ruhezeiten sowie bei vereinbarter Schichtarbeit das Schichtsystem
– etwaige Ansprüche auf kostenlose Fortbildungen
Mitgeteilt von
Sabine Wendel
Fachanwältin im Arbeitsrecht