RECHTSANWĂLTIN
ALEXANDRA SALZMANN
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Fachanwalt fĂŒr Familienrecht
Frau RechtsanwĂ€ltin Salzmann absolvierte ihr Studium der Rechtswissenschaften an der UniversitĂ€t des Saarlandes. Hiernach erfolgte die Referendarausbildung beim PfĂ€lzischen Oberlandesgericht ZweibrĂŒcken. Am 06.12.1994 erfolgte die Zulassung als RechtsanwĂ€ltin. Seit diesem Zeitpunkt ist Frau RechtsanwĂ€ltin Salzmann in der Rechtsanwaltskanzlei Leinenweber als RechtsanwĂ€ltin tĂ€tig. Schon frĂŒhzeitig erfolgte die Spezialisierung im Bereich âFamilienrechtâ â sodann wurde Frau RechtsanwĂ€ltin Salzmann am 04.07.1998 durch den Vorstand der PfĂ€lzischen Rechtsanwaltskammer ZweibrĂŒcken gestattet, die Fachbezeichnung âFachanwĂ€ltin fĂŒr Familienrechtâ zu fĂŒhren.
Seit mehreren Jahren ist Frau RechtsanwĂ€ltin Salzmann Mitglied im Fachanwaltsausschuss Familienrecht der Rechtsanwaltskammer ZweibrĂŒcken.
Der TĂ€tigkeitsbereich von Frau RechtsanwĂ€ltin Salzmann liegt zum ĂŒberwiegenden Teil im Familienrecht. Hierzu gehört nicht nur die Beratung im Falle von Trennung und Scheidung sowie die Erstellung von Scheidungsvereinbarungen im Rahmen einer einvernehmlichen Scheidung durch Kooperation mit beiden Ehepartnern, sondern auch die Gestaltung von EhevertrĂ€gen vor bzw. wĂ€hrend der Ehe. Die TĂ€tigkeit umfaĂt weiterhin sĂ€mtliche Fragen des Unterhaltsrechts, insbesondere Kindes- und Ehegattenunterhalt sowie Elternunterhalt und darĂŒber hinaus auch den gesamten Komplex des GĂŒterrechtes nebst Vermögensauseinandersetzung, insbesondere Zugewinnausgleich.
Seit mehreren Jahren ist Frau RechtsanwĂ€ltin Salzmann Mitglied im Fachanwaltsausschuss Familienrecht der Rechtsanwaltskammer ZweibrĂŒcken.
Der TĂ€tigkeitsbereich von Frau RechtsanwĂ€ltin Salzmann liegt zum ĂŒberwiegenden Teil im Familienrecht. Hierzu gehört nicht nur die Beratung im Falle von Trennung und Scheidung sowie die Erstellung von Scheidungsvereinbarungen im Rahmen einer einvernehmlichen Scheidung durch Kooperation mit beiden Ehepartnern, sondern auch die Gestaltung von EhevertrĂ€gen vor bzw. wĂ€hrend der Ehe. Die TĂ€tigkeit umfaĂt weiterhin sĂ€mtliche Fragen des Unterhaltsrechts, insbesondere Kindes- und Ehegattenunterhalt sowie Elternunterhalt und darĂŒber hinaus auch den gesamten Komplex des GĂŒterrechtes nebst Vermögensauseinandersetzung, insbesondere Zugewinnausgleich.

RECHTSANWALT
DR. JAN-PHILIPP SCHMIDT
Vertrags- und Verkehrsrecht, Strafrecht
Lehrbeauftragter der UniversitÀt des Saarlandes
Lehrbeauftragter der UniversitÀt des Saarlandes