Das Studium der Rechtswissenschaften hat Frau Rechtsanwältin Wendel an der Universität des Saarlandes absolviert. Die sich anschließende Referendarausbildung erfolgte am Pfälzischen Oberlandesgericht Zweibrücken. Am 20.08.1999 wurde Frau Wendel zur Rechtsanwaltschaft zugelassen. Seither war sie als Rechtsanwältin tätig und erwarb 2009 die Erlaubnis zur Führung der Fachbezeichnung ,,Fachanwältin für Arbeitsrecht“ durch den Vorstand der Pfälzischen Rechtsanwaltskammer Zweibrücken.
Im Januar 2022 trat Frau Wendel in die Rechtsanwaltskanzlei Leinenweber ein. Neben ihrem Fachgebiet im Arbeitsrecht widmet sie sich allen zivilrechtlichen Mandaten, insbesondere im Miet- und Vertragsrecht.
Fachanwältin für Familienrecht, Mediatorin, Erbrecht