Strafrecht

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Als Beschuldigter im Strafverfahren ist es wichtig von Beginn an die richtigen Schritte zu unternehmen. Bereits bei der polizeilichen Vorladung oder im Rahmen einer Beschuldigtenvernehmung können den Betroffenen ohne anwaltlichen Rat elementare Fehler unterlaufen, die auch im späteren Verfahren unweigerlich zu einer Verurteilung führen können.

Zudem hat nur ein Verteidiger ein umfassendes Akteneinsichtsrecht. Für Betroffene ist es deshalb unabdingbar, sich zum frühestmöglichen Zeitpunkt anwaltlicher Hilfe zu bedienen.

Wir stehen Ihnen deshalb als kompetenter Ansprechpartner in strafrechtlichen Angelegenheiten von Beginn an zur Seite und garantieren eine qualifizierte und interessengerechte Betreuung sowohl im Ermittlungsverfahren als auch im Hauptverfahren.

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Kompetenz und Erfahrung