Als Fachanwalt für Verkehrsrecht widmet sich RA Leinenweber seit Jahren dem Thema ,,Oldtimer-Recht“. Er berät vor Abschluss von Kaufverträgen über Besonderheiten beim OldtimerKauf, er vertritt die Ansprüche der Käufer und Verkäufer rund um das Thema ,,OldtimerRecht“ vorgerichtlich und auch im Prozessverfahren.
Auch wenn lhr Oldtimer ,,Opfer‘ eines Verkehrsunfalles wurde, steht RA Leinenweber rund
um die Frage der Schadenregulierung zur Seite