Selbstverständlich stehen wir rund um Fragen betreffend Ehe- und Lebenspartnerschaftsrecht zu Ihrer Verfügung.
Wir beraten und vertreten Sie zum Ehegatten- und Kindesunterhalt, zu Sorge- und Umgangsrecht, Zugewinn- und Versorgungsausgleich.
Wir gestalten mit Ihnen Eheverträge, Trennungs- und Scheidungsfolgevereinbarungen.