Bau- und Architektenrecht
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Bau- und Architektenrecht
Als Bau-/Handwerksunternehmer, Architekt oder Statiker bekommen Sie kein Geld, obwohl Sie die Leistung vertragsgemäß erbracht haben? Wir sind schnell und zuverlässig für Sie da! Alle in Betracht kommenden Sicherungsmaßnahmen, wie z.B. Eintragung einer Bauhandwerkersicherungshypothek, werden von uns überprüft und schnellstmöglich realisiert.
Sind Sie als Auftraggeber mit „Pfusch am Bau“ belastet, ist die Rechnung zu hoch, ist die Arbeit mangelhaft, so setzen wir Ihre Rechte durch!
Wir unterstützen Sie bei der Durchsetzung der Gewährleistungsansprüche und arbeiten Bau- und Werkverträge aus.
Durch außergerichtliche oder gerichtliche Beweisverfahren können wir in kurzer Zeit Rechtssicherheit durch Sachverständigengutachten herbeiführen.
Wir beraten und vertreten Sie außergerichtlich, gerichtlich und schiedsgerichtlich auf allen Gebieten des öffentlichen und privaten Baurechts.