Teilnahme eines Kindes an schulischem Corona-Schnelltest
Die Teilnahme eines Kindes an einem schulischen Corona-Schnelltest-ist eine Angelegenheit von erheblicher Bedeutung gemäß §§ 1687 Abs. 1, 1628 BGB. Wenn die Eltern hierüber kein Einvernehmen erzielen können, entspricht es dem Kindeswohl am besten, demjenigen Elternteil die Entscheidungsbefugnis zu übertragen, der die Corona-Testung des Kindes befürwortet, da dieser die Teilnahme des Kindes am Präsenzunterricht sicherstellt […]
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